Im Schulgesetz des Landes NRW (§62 - §77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit: - Klassenpflegschaft  - Schulpflegschaft  - Schulkonferenz - Lehrerkonferenzen - Lehrerrat Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich nach den gesetzlichen Vorgaben und am akuten Bedarf. Klassenpflegschaft Alle Eltern / Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassen- pflegschaft. Zu Beginn eines Schuljahres treffen sie sich und wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerkräften und Schülerinnen und Schülern. Schulpflegschaft Im Schulgesetz des Landes NRW (§62 - §77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrer den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit: Klassenpflegschaft Schulpflegschaft Schulkonferenz Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich nach den gesetzlichen Vorgaben und am akuten Bedarf. Klassenpflegschaft Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerkräften und Schülerinnen und Schülern. Schulpflegschaft Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter bilden die Schullpflegschaft. Sie wählen einen Schulpflegschafts- vorsitzenden. Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle ander Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammen- wirken. In der Lambertusschule besteht sie aus 6 Elternvertretern und 6 Lehrervertretern. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende. Die Mitwirkungsorgane und deren Aufgaben Aufgaben der Klassenpflegschaft sind beispielsweise: Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste) Aufgaben der Schulpflegschaft sind beispielsweise: Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, AGs) Beratung über die Verwendung des Etats Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen Entsendung von Elternvertretern in die Schulkonferenz Aufgaben der Schulkonferenz sind beispielsweise: Beratung und Entscheidung über alle grundsätzlichen Angelegenhei- ten der Schule im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule Unterbreitung von Vorschlägen und Stellen von Anträgen an Schul- träger und Schulaufsicht