Im Schulgesetz des Landes NRW (§62 - §77) ist die Mitwirkung
an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden den Rahmen
für eine konstruktive Zusammenarbeit:
- Klassenpflegschaft - Schulpflegschaft - Schulkonferenz
- Lehrerkonferenzen - Lehrerrat
Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen,
orientiert sich nach den gesetzlichen Vorgaben und am akuten Bedarf.
Klassenpflegschaft
Alle Eltern / Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassen-
pflegschaft. Zu Beginn eines Schuljahres treffen sie sich und wählen
aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von
Eltern, Lehrerkräften und Schülerinnen und Schülern.
Schulpflegschaft
Im Schulgesetz des Landes NRW (§62 - §77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrer
den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit:
Klassenpflegschaft
Schulpflegschaft
Schulkonferenz
Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich nach den gesetzlichen Vorgaben und am akuten Bedarf.
Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen
aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit
von Eltern, Lehrerkräften und Schülerinnen und Schülern.
Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter
bilden die Schullpflegschaft. Sie wählen einen Schulpflegschafts-
vorsitzenden.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem
alle ander Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammen-
wirken. In der Lambertusschule besteht sie aus 6 Elternvertretern
und 6 Lehrervertretern. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.
Die Mitwirkungsorgane und deren Aufgaben
Aufgaben der Klassenpflegschaft
sind beispielsweise:
•
Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben
•
Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen
•
Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
•
Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste)
Aufgaben der Schulpflegschaft
sind beispielsweise:
•
Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, AGs)
•
Beratung über die Verwendung des Etats
•
Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen
•
Entsendung von Elternvertretern in die Schulkonferenz
Aufgaben der Schulkonferenz
sind beispielsweise:
•
Beratung und Entscheidung über alle grundsätzlichen Angelegenhei-
ten der Schule im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
•
Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
•
Unterbreitung von Vorschlägen und Stellen von Anträgen an Schul-
träger und Schulaufsicht